Schadenersatz bei Behandlungsfehlern

Nach einer Behandlung haben sich Ihre Beschwerden verschlimmert oder eine Diagnose kam möglicherweise zu spät? Ein ungünstiges Ergebnis allein erklärt noch nicht, ob ein rechtlicher Anspruch besteht.

Nicht jede erfolglose Behandlung ist ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist unter anderem, ob die medizinische Versorgung dem gebotenen fachlichen Standard entsprochen hat. Ich prüfe mit Ihnen, welche konkreten Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen und welche Unterlagen für die weitere Beurteilung nötig sind.

Mögliche Fälle betreffen übersehene Befunde, verspätete Diagnosen, Fehler bei Operationen oder eine unzureichende Nachbehandlung. Daneben kann eine fehlende oder unzureichende Aufklärung rechtlich relevant sein. Welche Ansprüche daraus entstehen, hängt vom Einzelfall und vom Zusammenhang mit dem eingetretenen Schaden ab.

Für die Aufarbeitung sind Behandlungsunterlagen, Befunde, Aufklärungsunterlagen und der zeitliche Verlauf besonders wichtig. Medizinische Sachverständige können zur Klärung beitragen. Ich ordne die rechtlichen Fragen und prüfe, gegen wen sich ein Anspruch richten kann, etwa gegen behandelnde Ärzt:innen oder den Träger einer Krankenanstalt.

Bestehen tragfähige Ansprüche, mache ich insbesondere Schmerzengeld, zusätzliche Behandlungskosten, Pflegekosten und Verdienstentgang geltend. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber den Verantwortlichen und deren Haftpflichtversicherungen. Vor einem gerichtlichen Verfahren besprechen wir die Beweislage, den möglichen Nutzen und die Kostenrisiken.

Häufige Fragen zu Behandlungsfehlern

Ist jede Komplikation ein Behandlungsfehler?

Nein. Auch bei fachgerechter Behandlung können Komplikationen auftreten. Für einen Schadenersatzanspruch kommt es unter anderem darauf an, ob ein Behandlungs- oder Aufklärungsfehler vorliegt und dieser rechtlich für den Schaden verantwortlich ist.

Wichtige Grundlagen sind die vollständige Behandlungsdokumentation, Befunde und eine nachvollziehbare Darstellung des Verlaufs. Häufig braucht es zusätzlich medizinische Sachverständige. Welche Beweise erforderlich sind und wer welche Umstände nachweisen muss, hängt von der konkreten rechtlichen Frage ab.

Das hängt davon ab, wer die Behandlung erbracht hat und wie das Behandlungsverhältnis ausgestaltet war. In Betracht kommen etwa niedergelassene Ärzt:innen oder der Träger einer Krankenanstalt. Eine Haftpflichtversicherung kann an der Abwicklung beteiligt sein, ohne selbst der richtige Anspruchsgegner zu sein.

Michael Pointl, LL.M.(WU)
Michael Pointl, LL.M.(WU)

Mein Schwerpunkt ist das Schadenersatzrecht. Ich helfe Ihnen, mögliche Ersatzansprüche einzuordnen, Beweise zu sichern und die nächsten Schritte gegenüber Verantwortlichen und Versicherungen zu planen.

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