- 3051 Unterdambach
Schadenersatz bei Vertragsverletzungen
Eine vereinbarte Leistung bleibt aus, kommt zu spät oder weist Mängel auf. Wenn dadurch zusätzliche Kosten oder andere finanzielle Nachteile entstehen, stellt sich die Frage nach Ersatz.
Verträge legen fest, welche Leistungen die Beteiligten schulden. Hält ein Vertragspartner diese Pflichten nicht ein, können Schadenersatzansprüche entstehen. Ich prüfe den Vertragsinhalt, die konkrete Pflichtverletzung und die Frage, ob der daraus entstandene Schaden rechtlich ersatzfähig ist.
Typische Fälle betreffen verspätete Lieferungen, fehlerhafte Arbeiten oder die Nichterfüllung zugesagter Leistungen. Als Schäden kommen etwa zusätzliche Aufwendungen oder unter bestimmten Voraussetzungen entgangener Gewinn in Betracht. Nicht jeder wirtschaftliche Nachteil lässt sich jedoch dem Vertragspartner zurechnen.
Vor einer Forderung ist zu klären, ob Sie zunächst eine Verbesserung verlangen oder eine angemessene Nachfrist setzen müssen. Auch vertragliche Haftungsregeln, Gewährleistungsrechte und Ihre Pflicht, vermeidbare Schäden gering zu halten, können eine Rolle spielen. Ich helfe Ihnen, die richtige Reihenfolge der Schritte einzuhalten.
Auf Basis der Verträge, Korrespondenz und Belege berechne ich mit Ihnen die Forderung und mache sie beim Vertragspartner geltend. Wenn eine Einigung möglich ist, prüfe ich deren Bedingungen. Andernfalls besprechen wir, ob eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
Häufige Fragen zu Schadenersatz bei Vertragsverletzungen
Reicht eine Vertragsverletzung allein für Schadenersatz?
Nein. Es muss auch ein ersatzfähiger Schaden vorliegen, der mit der Pflichtverletzung zusammenhängt. Zusätzlich sind die jeweils geltenden Haftungsvoraussetzungen zu prüfen, insbesondere die Frage des Verschuldens. Eine bloße Enttäuschung über die Leistung begründet noch keinen Geldanspruch.
Muss ich dem Vertragspartner zuerst eine Frist setzen?
Das hängt davon ab, welche Pflicht verletzt wurde und welches Recht Sie ausüben möchten. Bei bestimmten Ansprüchen ist eine angemessene Nachfrist oder die Gelegenheit zur Verbesserung erforderlich. Lassen Sie deshalb prüfen, wie Sie vorgehen sollten, bevor Sie selbst Ersatz beschaffen oder den Vertrag beenden.
Kann ich entgangenen Gewinn verlangen?
Das kann möglich sein, setzt aber eine passende rechtliche Grundlage und ausreichende Nachweise voraus. Vermutete Umsätze allein reichen regelmäßig nicht aus. Für die Prüfung sind etwa bestehende Aufträge, Kalkulationen und die konkrete Ursache des Gewinnausfalls relevant.
Mein Schwerpunkt ist das Schadenersatzrecht. Ich helfe Ihnen, mögliche Ersatzansprüche einzuordnen, Beweise zu sichern und die nächsten Schritte gegenüber Verantwortlichen und Versicherungen zu planen.