Honorar
Bevor Sie mich beauftragen, besprechen wir den voraussichtlichen Aufwand, die Abrechnung und mögliche zusätzliche Kosten. Fragen Sie bitte auch bei der Terminvereinbarung nach den Kosten der ersten Beratung.
Für anwaltliche Leistungen kommen je nach Aufgabe eine Abrechnung nach Zeitaufwand, ein Pauschalhonorar für klar abgegrenzte Leistungen oder eine tarifbezogene Abrechnung infrage. Im österreichischen Rechtsbereich können insbesondere das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien eine Rolle spielen. Welche Grundlage für Ihr Mandat gilt, vereinbaren wir vorab.
Neben dem eigenen Honorar können Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und bei einem Prozess auch Kosten der Gegenseite anfallen. Ob und in welchem Umfang die Gegenseite Kosten ersetzen muss, hängt unter anderem vom Verfahrensausgang ab. Ein zugesprochener Kostenersatz deckt nicht zwingend sämtliche tatsächlich entstandenen Ausgaben.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, ob eine Deckungsanfrage sinnvoll ist. Eine Kostenübernahme hängt von Ihrem Vertrag und der Zusage des Versicherers ab. Bringen Sie dazu bitte Ihre Polizze und vorhandene Korrespondenz mit.